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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 28.05.1969 – IV OE 73/68

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0528.IV.OE73.68.0A

Leitsatz

1. Eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche i.S. des § 4 Abs. 2 Nr. 2 HBO ist anzunehmen, wenn eine Straße tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet ist.

2. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs ist als eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange i.S. des § 35 Abs. 2 BBauG anzusehen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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