Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 28.05.1969 – IV OE 73/68
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0528.IV.OE73.68.0A
Leitsatz
1. Eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche i.S. des § 4 Abs. 2 Nr. 2 HBO ist anzunehmen, wenn eine Straße tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet ist.
2. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs ist als eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange i.S. des § 35 Abs. 2 BBauG anzusehen.
Zitierte Vorschriften
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