Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.05.1969 – IV OE 41/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0523.IV.OE41.67.0A
Leitsatz
1. Auch ein sog. nicht qualifizierter Bebauungsplan hindert an der Zulassung eines im Planinhalt widersprechenden Bauvorhabens.
2. Einzelfall der beabsichtigten Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich.
3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen größere Freiflächen den Bebauungszusammenhang ihrer Umgebung nicht unterbrechen.
4. Die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Vorstellungen der Gemeinde können als öffentlicher Belang, der nicht beeinträchtigt werden darf, auch die Errichtung eines einzelnen Gebäudes im Außenbereich unmöglich machen.
5. Einzelfall, in dem die Errichtung eines Gebäudes bauordnungsrechtlich unzulässig ist, weil das Grundstück nicht an eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche grenzt und auch keine Zufahrt zu einer solchen Verkehrsfläche hat.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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