Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 25.10.1967 – IV OE 33/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1025.IV.OE33.67.0A
Leitsatz
1. Das im Grundgesetz gewährleistete Recht auf Gehör bezieht sich nur auf das Verfahren vor den Gerichten, nicht aber auf das Verwaltungsverfahren.
2. Hinsichtlich der Dauer der in § 25 Abs. 1 HBO geforderten ausreichenden Besonnung eines Aufenthaltsraumes dürfen keine übermäßigen Anforderungen gestellt werden.
3. Zu den Voraussetzungen der Bewilligung einer Befreiung bei Verletzung des § 25 Abs. 1 HBO.
Zitierte Vorschriften
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