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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 31.05.1968 – IV OE 32/67

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0531.IV.OE32.67.0A

Leitsatz

Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten. Die Klage ist unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend gemacht waren.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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