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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 31.05.1968 – IV OE 31/67

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0531.IV.OE31.67.0A

Leitsatz

Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Die Klage ist insbesondere auch unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend gemacht waren. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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