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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 29.05.1969 – IV OE 28/68

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0529.IV.OE28.68.0A

Leitsatz

1. Die Gemeinde muß ihr Einvernehmen gem. §§ 35, 36 BBauG dann erklären, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

2. Zur Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes bei Erteilung einer Baugenehmigung.

3. Die Bestimmungen einer Landschaftsschutzverordnung gehören nicht zu den baurechtlichen Vorschriften i.S. von § 70 HBO.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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