Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 09.02.1968 – IV OE 25/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0209.IV.OE25.67.0A
Leitsatz
1. Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde über einen Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses nach § 23 Abs. 2 BBauG ist ein Verwaltungsakt.
2. Ist ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts von dem Antragsteller im eigenen Namen gestellt worden, dann kann nicht nachträglich geltend gemacht werden, der Antrag solle als von dem Antragsteller im Namen eines Anderen gestellt werden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in IV OE 25/67 entschieden?“