Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.07.1968 – IV OE 15/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0712.IV.OE15.67.0A
Leitsatz
1. Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Berufungsschrift eines Landkreises nur vom Landrat unterschrieben ist, wenn es sich um einen Rechtsstreit wegen einer Baugenehmigung in einem Einzelfall handelt, der für den Landkreis keine große Bedeutung hat.
2. Zur Auslegung und Gültigkeit des § 33 BBauG (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1964, NJW 1965 S 549 ; Urteil des Senats vom 25.11.1966, OS IV 20/65 u.a.).
3. Zur Frage des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils".
4. Zur Abgrenzung der "vorhandenen Bebauung" im Rahmen des § 34 BBauG.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in IV OE 15/67 entschieden?“