Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 28.07.1967 – IV OE 13/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0728.IV.OE13.67.0A
Leitsatz
1. Unter einer "Bebauung" i.S. von § 19 Abs. 2 Ziff. 1 BBauG ist die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen i.S. von § 29 BBauG zu verstehen.
2. Zum Begriff der "Änderung" einer baulichen Anlage.
3. Eine Bodenverkehrsgenehmigung kann auch deshalb versagt werden, weil der Rechtsvorgang oder die mit ihm bezweckte Nutzung nicht genehmigungsbedürftig sind.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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