Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.05.1968 – IV OE 116/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0516.IV.OE116.67.0A
Leitsatz
1. Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
2. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedenen Antragstellern für den gleichen Anbringungsort die Baugenehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage erteilen. Es ist nicht Sache dieser Behörde, fragliche privatrechtliche Ansprüche zu klären und die Entscheidung hiervon abhängig zu machen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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