Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.05.1968 – IV OE 113/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0516.IV.OE113.67.0A
Leitsatz
1. Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
2. Gehen zu verschiedenen Zeitpunkten bei der Bauaufsichtsbehörde Anträge auf Genehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage an demselben Bauwerk ein, so nun wenn jede der geplanten Anlagen für sich allein zulässig ist, beide zusammen aber nicht zugelassen werden können die Behörde dem ersten Antrag stattgeben und den späteren ablehnen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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