Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.03.1968 – IV OE 111/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0315.IV.OE111.67.0A
Leitsatz
1. Zur Frage der Einschränkung einer Prozeßvollmacht durch mündliche (bzw. fernmündliche) Mitteilung an das Prozeßgericht. Fall der Wiedereinsetzung bei versäumter Berufungsfrist, wenn dem Prozeßgericht bekannt war, daß der Rechtsanwalt nur zur Sachstandsanfrage, nicht aber zur Prozeßvertretung bevollmächtigt war, das Urteil aber trotzdem an ihn zugestellt worden ist.
2. Eigenmächtige Verlegung eines Bachlaufs durch den Nichteigentümer (des Baches).
3. Grenzen der Zustandshaftung.
4. Zur Frage der Verwirkung im Polizeirecht.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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