Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 01.04.1968 – III F 246/67
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0401.III.F246.67.0A
Leitsatz
1. Die Förderung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugung ist nicht nur das Ziel, sondern auch insoweit die Voraussetzung für die Flurbereinigung, als die Einleitung ermessensfehlerhaft wäre, wenn das Ziel im Einzelfall nicht erreicht werden kann. 2. Auch mit Rücksicht auf den in Gang befindlichen Prozeß eines Strukturwandels der Landwirtschaft in der Bundesrepublik ist die Flurbereinigung ein geeignetes Mittel zur Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung.
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