Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 21.08.1968 – III F 2/67
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0821.III.F2.67.0A
Leitsatz
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die obere Flurbereinigungsbehörde in die Abfindung eines Teilnehmers zum Zweck der Abhilfe der Beschwerde eines anderen Teilnehmers eingreifen kann. 2. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung in Hinsicht auf die Bodengüte und die Hängigkeit. zu 1) und 2): Ständige Rechtsprechung
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