Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.03.1969 – II OE 93/68
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0312.II.OE93.68.0A
Leitsatz
1. Zur maßgeblichen Klageart, falls eine Schülerin, die nicht versetzt worden ist, an einer anderen Schule das Klassenziel erreicht und nicht gedenkt, in ihrer früheren Klasse an der bisherigen Schule zurückzukehren.
2. In den beiden Kurzschuljahren 1966 und 1966/67 waren Benachrichtigungen darüber, daß eine Versetzung gefährdet ist, nur zu den jeweiligen Versetzungsterminen dieser Schuljahre erforderlich.
3. Wenn in bestimmten Einzelfällen zum Zwecke des "Ansporns", der "Starthilfe" und der "Aufmunterung" bessere Noten erteilt werden, als es den wahren Leistungen entspricht, so geschieht dies grundsätzlich nicht aus unsachlichen Beweggründen (Anschluß an das urteil des Senats vom 05.01.1966 OS II 38/65 -).
4. Den Schulaufsichtsbehörden ist es ebenso wie den Verwaltungsgerichten versagt, in die eigentlichen Elemente der pädagogischen Bewertung einzudringen und ihre eigene Wertung an die Stelle der Wertung der hierfür allein zuständigen Pädagogen zu setzen (st. Rspr. des erkennenden Senats in Schulsachen).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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