Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 17.01.1968 – II OE 65/67
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0117.II.OE65.67.0A
Leitsatz
1. Die Planung nach § 16 FStrG ist gegenüber dem Planfeststellungsverfahren gemäß 3§ 17, 18 FStrG eine selbständige behördliche Maßnahme.
2. Die gemäß § 16 FStrG durchgeführte Planung weist behördeninternen Charakter auf und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht.
3. Der Planfeststellungsbeschluß ist eine Ermessensentscheidung, die von den Verwaltungsgerichten nur im Rahmen des § 114 VwGO überprüft werden kann.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 16 FStrG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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