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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 17.01.1968 – II OE 64/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0117.II.OE64.67.0A

Leitsatz

1. Die Planung nach § 16 FStrG ist gegenüber dem Planfeststellungsverfahren gemäß § 17, 18 FStrG eine selbständige behördliche Maßnahme.

2. Die gemäß § 16 FStrG durchgeführte Planung weist behördeninternen Charakter auf und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht.

3. Der Planfeststellungsbeschluß ist eine Ermessensentscheidung, die von den Verwaltungsgerichten nur im Rahmen des § 114 VwGO überprüft werden kann.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 16 FStrG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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