Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 17.01.1968 – II OE 62/67
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0117.II.OE62.67.0A
Leitsatz
1. Die Klagebefugnis gegen ein Planfeststellungsbeschluß setzt die Behauptung einer gegenwärtigen und nicht nur einer in der Zukunft liegenden Rechtsverletzung voraus.
2. Personen, die im Anhörungsverfahren (§ 18 FStrG) Einwendungen erheben können, sind im Planfeststellungsverfahren nicht zugleich klagebefugt (BVerwG, Beschluß vom 29.05.1967, DÖV 1967, 825 ).
Zitierte Vorschriften
§ 18 FStrG
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