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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 17.01.1968 – II OE 62/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0117.II.OE62.67.0A

Leitsatz

1. Die Klagebefugnis gegen ein Planfeststellungsbeschluß setzt die Behauptung einer gegenwärtigen und nicht nur einer in der Zukunft liegenden Rechtsverletzung voraus.

2. Personen, die im Anhörungsverfahren (§ 18 FStrG) Einwendungen erheben können, sind im Planfeststellungsverfahren nicht zugleich klagebefugt (BVerwG, Beschluß vom 29.05.1967, DÖV 1967, 825 ).

Zitierte Vorschriften

§ 18 FStrG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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