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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 10.01.1968 – II OE 60/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0110.II.OE60.67.0A

Leitsatz

1. Trägt ein zur Ausbildung überwiesener Referendar "für den Berichterstatter" in der mündlichen Verhandlung den Sachbericht vor, so liegt darin kein Verfahrensfehler, bejahendenfalls jedoch kein wesentlicher Verfahrensmangel.

2. Die grundsätzliche Beschränkung der Unterrichtsgeldfreiheit auf Studierende, die ihren Wohnsitz in Hessen haben, ist verfassungsgemäß (Bestätigung des Urt. v. 06.09.1967 OS II 49/65 -).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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