Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 01.11.1967 – II OE 57/67
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1101.II.OE57.67.0A
Leitsatz
Die Staatsangehörigkeit eines ehelichen Kindes richtet sich grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Vaters bei seiner Geburt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in II OE 57/67 entschieden?“