Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 05.07.1967 – II OE 54/67
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0705.II.OE54.67.0A
Leitsatz
1. Für eine Klage auf Auskunftserteilung gegen den Landrat, wer der Urheber seines Unterbringungsantrages gewesen sei, ist der Verwaltungsrechtsweg zulässig.
2. Das FreihEntzGes ist der Sache nach ein Polizeigesetz (Gefahrenabwehr).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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