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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 04.10.1967 – II OE 45/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:1004.II.OE45.67.0A

Leitsatz

1. Zum Begriff des deutschen Volkszugehörigen gemäß § 6 BVFG.

2. Vertriebener nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist nicht ein ausländischer Staatsangehöriger, der sich zum letzten Mal Jahrzehnte vor dem Verlassen seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt, dann aber sein Deutschtum vor seiner Umwelt geheimgehalten hat.

3.Für die Anerkennung als Vertriebener im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist vielmehr bei einem ausländischen Staatsangehörigen erforderlich, daß das Bekenntnis zum deutschen Volkstum gemäß § 6 BVFG noch in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Vertreibungsgebietes steht bzw. gestanden hat.

Zitierte Vorschriften

§ 1 BVFG, § 6 BVFG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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