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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 09.07.1969 – II OE 34/69

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0709.II.OE34.69.0A

Leitsatz

1. Bei den hessischen Kommunalwahlen im Herbst 1968 hatte eine Wahl nach den bestehenden Wahlvorschriften auch dann stattzufinden, wenn nur ein einziger Wahlvorschlag vorlag.

2. Die im Grundgesetz verankerten Prinzipien der "freien" und "gleichen " Wahl erfordern es nicht, daß im Falle einer Einheitsliste besondere Regelung für die Wahl gelten müßten.

3. Die für die hessischen Kommunalwahlen vorgesehenen Stimmzettel (Musterabdruck bei Pfeil-Beckmann, Leitfaden für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 20.10.1968 im Lande Hessen) konnte auch im Falle eines einzigen Wahlvorschlags verwendet werden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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