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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 11.06.1969 – II OE 3/68

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0611.II.OE3.68.0A

Leitsatz

1. Die Umstufung einer öffentlichen Straße in die entsprechende Straßengruppe muß von der obersten Straßenaufsichtsbehörde durchgeführt werden, wenn sich die Verkehrsbedeutung dieser Straße geändert hat.

2. Die Verkehrsbedeutung einer öffentlichen Straße richtet sich nicht nach der tatsächlichen Verkehrsbelastung durch ortskundige Kraftfahrer, sondern nach der räumlichen Verkehrsbelastung, der die Straße vorwiegend dient.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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