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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 10.07.1968 – II OE 27/68

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0710.II.OE27.68.0A

Leitsatz

1. Die im Geltungsbereich des Feldbereinigungsgesetzes vom 7.7.1906 (RegBl. 1906, 233) im Feldbereinigungsverfahren aus der Masse als gemeinschaftliche Anlage geschaffenen Feldwege sind im wegerechtlichen Sinn Privatwege.

2. Die Benutzung eine solchen Feldweges für gewerbliche Zwecke als Zufahrt zu einer Bundesstraße ist gegenüber dem bisherigen Zustand eine wesentliche Änderung (Sondernutzung), die die Erteilung einer Erlaubnis bedarf.

3. Die Versagung der Erlaubnis ist nicht ermessenswidrig, wenn durch die geänderte Zufahrt Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße gefährdet werden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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