Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 24.05.1967 – II OE 24/67
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0524.II.OE24.67.0A
Leitsatz
1. Zum Begriff der durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage in Gestalt einer unmittelbaren Freiheitsgefahr gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BVFG.
2. Ein bewußter Verstoß gegen die in der SBZ geltenden wirtschaftslenkenden Vorschriften und eine darauf beruhende politisch bedingte besondere Zwangslage sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG von den betreffenden Flüchtling zu vertreten, es sei denn, daß es ihm nicht zumutbar war, diese wirtschaftslenkenden Vorschriften zu befolgen (st. Rspr. d. Sen.).
3. Zur Frage, wann ein Flüchtling gemäß § 3 Abs. 2 Nr 1 BVFG dem in der SBZ herrschenden System erheblich Vorschub geleistet hat (hier: ein in der SBZ an maßgeblicher Stelle und über eine beträchtliche Zeitspanne hinweg tätig gewesener sogenannter Volkssrichter.
Zitierte Vorschriften
§ 3 BVFG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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