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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 05.07.1967 – II OE 23/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0705.II.OE23.67.0A

Leitsatz

1. Die Zwangsgeldfestsetzung ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt (vgl. Urteile des IV. Sen. v.10.05.1965 OS IV 9/55 u. v. 02.12.1960 OS IV 42/57 -).

2. Die Zwangsgeldfestsetzung kann erfolgen, wenn die ihr zugrundeliegende Verfügung ihre sofortige Vollziehung angeordnet und damit die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs rechtswirksam ausgeschlossen hat.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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