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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 29.05.1968 – II OE 193/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0529.II.OE193.67.0A

Leitsatz

1. Die Rechtswirkung des § 313 S. 2 BGB, wonach ein nicht gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag über eine Grundstückübereignung im Falle der Auflassung und Eintragung gültig wird, tritt nur dann ein, wenn der Verpflichtungsvertrag im Zeitpunkt der Auflassung und Eintragung noch Bestand hat.

2. Der einzelne Bürger hat keinen einklagbaren Anspruch darauf, daß die Höhenlage einer Straße in einem Bauleitplan von der Gemeinde bestimmt wird.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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