Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 30.04.1969 – II OE 141/67
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0430.II.OE141.67.0A
Leitsatz
Ein SBZ-Flüchtling hat die durch bewußte Verstöße gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstehende Zwangslage grundsätzlich zu vertreten (Anschluß an BVerwGE 8, 292 und 19, 226); ihn trifft die (materielle) Beweislast dafür, daß die besondere Zwangslage nicht durch Ursachen herbeigeführt worden ist, für die er im Sinne des Vertretenmüssens nicht selbst einzustehen hat (Anschluß an BVerwGE 20, 211).
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