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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 25.06.1969 – II OE 137/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0625.II.OE137.67.0A

Leitsatz

1.Ein Planfeststellungsbeschluß unterliegt als Ermessensentscheidung einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nur dahin, ob die Behörde ihr Ermessen überschritten oder fehlerhaft davon Gebrauch gemacht hat.

2. Ein Anlieger einer öffentlichen Straße hat Anspruch auf Erhaltung eines Zugangs von und zur Straße, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert.

3. An Anlieger trifft bei Straßenveränderungen insofern eine Mitwirkungspflicht, als von ihm gefordert werden kann, daß er bei Ausübung seines Zufahrtsrechts die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zumindest nicht erheblich stört.

4. Der Anlieger hat kein Recht auf Schaffung eines bestimmten Zugangs.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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