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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 11.06.1969 – II OE 131/68

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0611.II.OE131.68.0A

Leitsatz

1. Parkverbote sind als verkehrsbeschränkende Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 1 StVO nur aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zulässig.

2. Die Straßenverkehrsbehörde muß bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen die Interessen der Betroffenen berücksichtigen und darf in die Rechtssphäre einzelner nur insoweit eingreifen, als dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, notwendig ist (Anschluß an BVerwG, DVBl. 1961 S. 247, DVBl. 1967 S. 773).

Zitierte Vorschriften

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