Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 02.10.1968 – II OE 118/67
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1002.II.OE118.67.0A
Leitsatz
1. Vergangene Rechtsverhältnisse sind dann nicht von der Feststellungsklage ausgeschlossen, Wenn das Rechtsverhältnis über seine Beendigung hinaus anhaltende Wirkungen äußert (Anschluß an BVerwGE 2, 229).
2. Zur Straßenbaulast gehört der Ausgleich von Folgen, die durch straßenbauliche Veränderungen entstanden sind.
3. Der Straßenbaulastträger ist sodann, wenn keine vertraglichen Bindungen bestehen, nur zur Anlage von Einrichtungen verpflichtet, für die eine straßen- und bautechnische Notwendigkeit gegeben ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in II OE 118/67 entschieden?“