Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 22.01.1969 – II OE 105/68
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0122.II.OE105.68.0A
Leitsatz
Die Verwertung des Gutachten psychologischer Sachverständiger bei der Entscheidung über die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist grundsätzlich zulässig. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen sich allerdings nicht mit einer Beantwortung der Eignungsfrage im Gutachten des Sachverständigen begnügen, sondern müssen selbst und in eigener Verantwortung prüfen, ob und inwieweit die Feststellungen des Sachverständigen das von ihm gefundene Ergebnis rechtfertigen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Frage, ob nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis die Feststellungen des Sachverständigen brauchbar sind. Erforderlichenfalls müssen weitere Beweismittel herangezogen werden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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