Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 23.07.1969 – II OE 101/68

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0723.II.OE101.68.0A

Leitsatz

1. Aus § 1 Abs. 1 SchPflG ist nicht abzuleiten, daß bei Auseinanderfallen von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt der letztgenannte Ort der für die Schulpflicht bestimmende sein soll, wenn beider Orte im Lande Hessen gelegen sind.

2. Zu den durch den Besuch von auswärtigen Sonderschulen notwendig entstehenden Beförderungskosten gehören nicht nur die täglich entstehenden Beförderungskosten.

3. Wenn persönliche Gründe des Schülers nur in längeren Zeitabständen seine Beförderung von seinem Wohnsitz zur Schule und zurück erlauben, sind die damit verbunden Kosten ebenfalls notwendig entstanden.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in II OE 101/68 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten