Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 30.09.1969 – I OE 60/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0930.I.OE60.67.0A
Leitsatz
Erklärt ein Kläger gegenüber dem erkennenden Gericht er werde den von ihm geltend gemachten Anspruch "nicht weiterverfolgen" und erklärt er weiter auf die Anfrage des Gerichts, ob er die Klage zurücknehme, er könne keine Klage zurücknehmen, weil der fragliche Anspruch im Wege der Klage nicht geltend gemacht worden sei wie er irrigerweise annimmt -, so liegt in seiner Erklärung, er werde den Anspruch nicht weiterverfolgen, keine Klagerücknahme vor. Vielmehr mangelt es an einem sachlichen Antrag.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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