Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.09.1967 – I OE 59/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0926.I.OE59.67.0A
Leitsatz
Die Beziehungen zwischen einem Bürger und einem von ihm zwecks Verfolgung einer Rechtssache herbeigezogenen Rechtsbeistand sind nicht öffentlich-rechtlicher Natur. Für daraus sich entwickelnde Streitigkeiten auf Herausgabe einer Urkunde, Feststellung einer Schadensersatzpflicht usw. ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in I OE 59/67 entschieden?“