Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 25.07.1967 – I OE 52/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0725.I.OE52.67.0A
Leitsatz
1. Die Anfechtung einer Rechtsmittelrücknahmeerklärung ist ausnahmsweise zulässig, wenn gegen das Urteil mit der Restitutionsklage vorgegangen werden könnte.
2. Die Zulässigkeitsvoraussetzung der rechtskräftigen Verurteilung bei der Restitutionsklage muss auch im Falle der Fortsetzung des Verfahrens nach Rechtsmittelrücknahme erfüllt sein.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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