Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.10.1968 – I OE 32/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1008.I.OE32.67.0A
Leitsatz
1. Bei der Anwendung des § 42 G 131 stehen sich die Beteiligten im Gleichordnungsverhältnis gegenüber.
2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn gegen sie von einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch geltend gemacht wird.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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