Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 19.08.1969 – I OE 3/67

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0819.I.OE3.67.0A

Leitsatz

1. Zur Frage, welche Zeiten als Vordienstzeiten im Sinne des § 168 Abs. 1 Satz 4 HBG anzusehen sind.

2. Ein Beamter muß sich im Rahmen des § 168 Abs. 1 Satz 4 HBG wegen einer ruhegehaltsfähigen Zeit, die zur Erreichung des Höchstruhegehalts nicht erforderlich ist, nicht auf sozialversicherungsfreie Zeiten verweisen lassen.

3. Die Rente, die einem aus einem führen Beamtenverhältnis ausgeschiedenen Beamten aufgrund der Nachversicherung gemäß §§ 1232 RVO, 9 AVG gezahlt wird, ist nach § 168 Abs. 1 Satz 1 HBG auf das Ruhegehalt in ihrem gesamten Umfang anzurechnen, weil der Dienstherr die Beiträge zur Nachversicherung in voller Höhe zu entrichten hat, eigene Leistungen des Beamten also nicht vorliegen.

4. Schon vom Wortlaut und gesetztechnischen Zusammenhang her umfaßt der in § 168 Abs. 1 Satz 1 HBG verwendete Begriff der "Beitragszeiten" eindeutig nicht die sozialversicherungsrechtlichen Ersatz- und Ausfallzeiten (Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 10.10.1967 OS I 59/66 -).

Zitierte Vorschriften

§ 168 HBG HE, § 1232 RVO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in I OE 3/67 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten