Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.08.1969 – I OE 24/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0812.I.OE24.67.0A
Leitsatz
1. Die Behörde muß bei einem Antrag auf Umzugskostenvergütung auf Grund einer sog. Kennbestimmung stets prüfen, ob der Beamte aus zwingenden persönlichen Gründen umzieht.
2. Unterläßt sie dies und trifft sie demzufolge auch keine Ermessensentscheidung nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 BUKG, verletzt sie ihre Fürsorgeverpflichtung gegenüber dem Beamten.
Zitierte Vorschriften
§ 2 BUKG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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