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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 12.08.1969 – I OE 24/67

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0812.I.OE24.67.0A

Leitsatz

1. Die Behörde muß bei einem Antrag auf Umzugskostenvergütung auf Grund einer sog. Kennbestimmung stets prüfen, ob der Beamte aus zwingenden persönlichen Gründen umzieht.

2. Unterläßt sie dies und trifft sie demzufolge auch keine Ermessensentscheidung nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 BUKG, verletzt sie ihre Fürsorgeverpflichtung gegenüber dem Beamten.

Zitierte Vorschriften

§ 2 BUKG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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