Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.07.1968 – I OE 20/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0723.I.OE20.67.0A
Leitsatz
1. Bei der Anwendung des § 4 des 2. VermBG auf Beamte steht der Dienstherr dem Beamten nicht gleichgeordnet gegenüber, sondern trifft eine Regelung durch Verwaltungsakt.
2. Das in § 17 des 2. VermBG angeordnete rückwirkende Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1.4.1965 führt bei der Anwendung des § 4 des 2. VermBG zum Ergebnis, daß Teile des Arbeitslohns (bzw. der Dienstbezüge) rückwirkend von diesem Zeitpunkt an vermögenswirksam angelegt werden konnten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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