Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 13.08.1968 – I OE 10/67

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0813.I.OE10.67.0A

Leitsatz

1. Der Anspruch des Beamten auf Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit kann nicht durch eine Geldleistung abgegolten werden.

2. Nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung ist der Freizeitausgleich nur dann sinnvoll, wenn er in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der vom Beamten geleisteten Mehrarbeit gewährt und tatsächlich in Anspruch genommen wird. Daraus folgt, daß das Recht auf Freizeitausgleich spätestens nach Ablauf von 6 Monaten erlischt, falls es nicht innerhalb dieser Frist wahrgenommen wird.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in I OE 10/67 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten