Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 30.05.1968 – F III 94/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0530.F.III94.66.0A
Leitsatz
Die Bereitstellung von Land für den Ausbau eines Gewässers bedarf einer vorausgegangenen Planfeststellung. Erfolgt der Ausbau eines Gewässers nicht im Rahmen der Flurbereinigung, so ist die obere Wasserbehörde für die Planfeststellung zuständig. Der Ausbau eines Gewässers erfolgt dann im Rahmen der Flurbereinigung, wenn die Planung und Leitung der Maßnahme von der Flurbereinigungsbehörde wahrgenommen wird.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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