Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.12.1968 – F III 81/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1223.F.III81.66.0A
Leitsatz
1. Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung.
2. Zum Ausgleich vorübergehender Nachteile.
3. Zur Haftung eines Teilnehmers für die Verschlechterung eines Grundstücks im Falle der nachträglichen Planänderung.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in F III 81/66 entschieden?“