Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 07.05.1968 – F III 77/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0507.F.III77.66.0A
Leitsatz
Die Baulandeigenschaft eines Grundstücks hindert dessen Zuziehung in ein Flurbereinigungsverfahren nicht. Durch den Flurbereinigungsplan sind auch Änderungen des Grundstücks zulässig, wenn die bauliche Ausnutzung nicht gemindert wird.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in F III 77/66 entschieden?“