Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 06.10.1969 – F III 73/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:1006.F.III73.66.0A
Leitsatz
1. Zur Versäumung der Rechtsmittelfrist nach § 142 FlurbG (st. Rspr.).
2. Zur Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 VwGO (Einzelfall; st. Rspr.). 3. Zur Frage der wertgleichen Abfindung in einem Einzelfall.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 142 FlurbG
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