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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 21.02.1967 – F III 63/64

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0221.F.III63.64.0A

Leitsatz

1. Im Falle der Versäumung der Beschwerdefrist kann die obere Flurbereinigungsbehörde die Nachsicht in der Weise beschränken, daß sie wegen vorübergehender Nachteile der Beschwerdeführer Nachsicht gewährt, die Gewährung der Nachsicht jedoch im Rahmen eines fehlerfreien Ermessens ablehnt, soweit sich die Beschwerde gegen die Abfindung als solche richtet.

2. Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Beschwerdefrist (ständige Rechtsprechung des Senats).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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