Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.11.1966 – F III 61/63
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1129.F.III61.63.0A
Leitsatz
1. Zur Frage der Aufhebung eines Geh- und Fahrrechts.
2. Wenn der Zweck der Flurbereinigung es erfordert, ist die Veränderung einer Gebäudefläche zulässig, nicht aber die bauliche Veränderung eines Gebäudes, das dem betroffenen Teilnehmer in vollem Umfang verbleibt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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