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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 23.05.1966 – F III 40/64

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0523.F.III40.64.0A

Leitsatz

1. Der Eingriff in die Abfindung eines anderen Teilnehmers zum Zweck der Abhilfe eines Beschwerdeverfahrens setzt voraus, dass die Beschwerde begründet war (st. Rspr. des Senats).

2. Ein Aussiedler in der Flurbereinigung hat einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung. Er hat keinen Anspruch auf eine Verbesserung der mittleren Entfernung oder auf andere betriebswirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Teilnehmern.

3. Insbesondere lassen es die gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten nicht in jedem Falle zu, dass Optimum einer Zusammenlegung zu erzielen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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