Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.06.1968 – F III 37/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0612.F.III37.66.0A
Leitsatz
Die in der Flurbereinigung gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten lassen es nicht in jedem Fall zu, ein Optimum der Zusammenlegung zu erzielen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in F III 37/66 entschieden?“