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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 12.06.1968 – F III 37/66

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0612.F.III37.66.0A

Leitsatz

Die in der Flurbereinigung gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten lassen es nicht in jedem Fall zu, ein Optimum der Zusammenlegung zu erzielen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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„Was hat VGH Hessen in F III 37/66 entschieden?“

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